Habilitationskommissionen

Worum geht es?
Tritt jemand eine Habilitation an unserer Fakultät an, so wird eine Kommission berufen die am Ende dieser Habilitation entscheidet ob diese Person die Lehrbefähigung erteilt wird. In dieser Kommission sitzt ein studentischer Vertreter*in, dessen Aufgabe es ist, aus der Sicht der Studierenden einzuschätzen, ob eine Lehrbefähigung erteilt werden sollte.

Wie oft findet diese statt?
Am Ende der Habilitation findet das Verfahren mit nur einigen wenigen Terminen statt.

Wie sieht es mit dem Zeitaufwand aus?
Als Kommissionsmitglied muss ein Gutachten geschrieben werden, hierzu nimmt man sich beispielsweise die Evalutationsbögen aus den Vorlesungen des*der Habilitand*in und versucht daraus einzuschätzen ob eine Lehrbefähigung erteilt werden kann. Dazu kann man sich jederzeit die Hilfe anderer, z.B. aus der Fachschaft natürlich holen und ist nicht komplett auf sich selber gestellt. Auch findet ein Abschlussvortrag statt, dem man beisitzen muss.