Berufungskommission

Worum geht es?
Geht ein*e Professor*in in Ruhestand oder wird sonst eine neue Professoren-Stelle frei, so muss diese besetzt werden. Diese Stelle wird dann ausgeschrieben und es ist die Aufgabe der Berufungskommission aus den Bewerber*innen die passende Person auf die Stelle zu finden. Hierbei sitzt auch immer eine Vertretung der Studierenden mit Stimmrecht in der Kommission. Des Weiteren kann die Stellvertretung der Vertretung der Studierenden in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen.

Wie oft findet diese statt?
Es finden einige Sitzungen im Abstand von mehreren Wochen statt, oft auch später bis beispielsweise die Gutachten eingetroffen sind etc.

Wie sieht es mit dem Zeitaufwand aus?
Die Mitglieder der Kommission müssen die Bewerbungen durchgehen und danach ein Gespräch mit den Kandidat*innen führen. Auch müssen einzelne Gutachten von externen durchgegangen werden und ein eigenes Gutachten geschrieben werden, mit einer Empfehlung eines Kandidat*innen. In dieser Berufungskommission sitzt ein*e studentische Vertreter*in, aber natürlich muss diese Person nicht alles selber machen. Bei den Gesprächen holt sich unser Kommissionsmitglied meistens noch einige Beisitzer und diese helfen auch bei einer genaueren Einschätzung der Kandidat*innen und dem Verfassen des Gutachtens.