Vertrauenspersonen

Das Studileben ist nicht immer leicht…
zwischen Vorlesungen, Übungsblättern, Übungen, Wiederholungen, Praktika uvm kann es durchaus vorkommen, dass einem der Stress ein bisschen über den Kopf wächst. Und wenn man sich dann auch noch anhören darf, man sei zu doof, der eigene Studiengang sei natürlich minderwertig, das eigene Fachwissen unterentwickelt wegen weniger anspruchsvollen Vorlesungen oder die eigenen Leistungen nicht vergleichbar wegen des angestrebten Abschlusses, kann es schon sein, dass es einem das Studium gründlich verleidet (und das alles neben der durchaus realistischen Möglichkeit, dass Ähnliches oder Schlimmeres wegen der Sorte des eigenen Geschlechtes angedeutet oder direkt gesagt wird).
Kommt euch bekannt vor? Habt ihr selbst euch schon einmal solche oder ähnliche Dinge anhören müssen? Kennt ihr vielleicht jemanden mit diesen Problemen?

Dann könnt ihr euch ab jetzt an unsere fakultätsinternen Vertrauenspersonen wenden:

Anonym oder persönlich wird eure Anfrage in jedem Fall vertraulich und einzeln behandelt. Lösungen für eure Probleme finden wir dann gemeinsam im Dialog mit euch und bei Bedarf auch mit den entsprechenden offiziellen Stellen. Die beteiligten Vertrauenspersonen werden von der Fachschaft aufgestellt und gewählt; jede der Personen verpflichtet sich, einen Verhaltenskodex im Kontext seiner oder ihrer Aufgaben als Vertrauensperson einzuhalten. Bei diesem haben wir uns am Vertrauenspersonenprogramm der ZaPF orientiert, welches das Mit- und Untereinander auf den Tagungen durch unparteiische und anonyme Anlaufstellen zu verbessern sucht. Im Sinne eines bestmöglichen Verständnis dieses neuen Programms drucken wir diesen Verhaltenskodex hier vollständig ab.


Der Briefkasten direkt neben dem Eingang zur ATB.


Kodex
    1. Eine Vertrauensperson soll für jede und jeden eine Möglichkeit sein, anonym und sicher Probleme äußern zu können.
    2.  Jede Vertrauensperson übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe und muss sich dieser bewusst sein.
    3. In erster Linie sind die Vertrauenspersonen Ansprech- und Gesprächspartner, die die entsprechende Situation von außen betrachten und einschätzen.
    4. Die Vertrauensperson bietet sich darüber hinaus an, in expliziter Absprache mit der oder dem Betroffenen nach ihren Möglichkeiten zur Lösung des Problems beizutragen.
    5. Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet.


Und dies sind eure Vertrauenspersonen:

gewählt am 13.11.2023

Davina Döring:
 
Davina.Doering@stud-mail.uni-wuerzburg.de

Hakim Hausmann:

hakim.hausmann@stud-mail.uni-wuerzburg.de